Der Ortsbeauftragte

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung.
Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes (OV) verantwortlich.
Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehr der Behörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.