THW und Berufstätigkeit – passt das zusammen?!

Die Antwort lautet ganz klar JA!

Termine für Dienstabende und Ausbildungen werden den Helferinnen und Helfern frühzeitig mitgeteilt und generell so gelegt, dass sie nach Möglichkeit nicht in die klassische Arbeitszeit fallen. Falls sich Arbeit und Dienstveranstaltungen doch einmal in die Quere kommen, ist das auch kein Beinbruch!

Das THW setzt seit seiner Gründung auf das Ehrenamt und lebt insbesondere seit der Aussetzung der Wehrpflicht von der Freiwilligkeit und dem Engagement seiner Mitglieder.

Wer mal an einem Termin nicht kann, der ist einfach beim nächsten wieder dabei.

Echte Einsätze sind in der Regel nicht so planbar wie eine normale Dienstveranstaltung und nehmen keine Rücksicht auf Tageszeiten oder Berufstätigkeit.

Daher ist insbesondere in diesen Fällen auch die Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber notwendig.

Muss mein/e Arbeitgeber/in mich gehen lassen, wenn ein Einsatz ansteht?

Grundsätzlich ja - das THW-Gesetz besagt, dass die Helferinnen und Helfer insbesondere in Einsatzfällen von der Arbeit freizustellen sind.

Hart auf das eigene Recht zu bestehen, wird jedoch besonders in kleineren Betrieben nicht unbedingt Begeisterung auslösen.

Daher lautet unser Rat - einfach im Vorfeld das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen und einmal über das Thema reden.

Wer bezahlt mir meinen Lohn, wenn ich während der Arbeit in den Einsatz fahre?

Wer für eine/n privaten oder öffentlichen Arbeitgeber/in tätig ist, wird wie gewohnt bezahlt. Auch Beiträge zur Sozialversicherung, Steuern usw. werden wie gewohnt weiter getragen.

Selbstständige Helferinnen und Helfer können gegen einen entsprechenden Nachweis ebenfalls einen Ausgleich für den Verdienstausfall bekommen.

Wer gerade keinen Job hat und Leistungen von Jobcenter und Co. erhält, muss sich auch grundsätzlich keine Gedanken machen. Es macht aber Sinn, das Thema einmal bei der betroffenen Stelle anzusprechen.

Kann sich mein/e Arbeitgeber/in das Geld vom THW zurückholen?

Private Arbeitgeber/innen haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich für den Zeitraum gezahlte Löhne, Sozialversicherungsbeiträge usw. durch das THW erstatten zu lassen. In der Regel stellt das THW von sich aus schon entsprechende Schreiben aus, um den Prozess für die Arbeitgeber/innen möglichst schlank zu halten und nicht mit übermäßiger Bürokratie zu belasten.

Für öffentliche Arbeitgeber/innen gilt diese Regelung nicht. Hier trägt der „Dienstherr“ wie gewohnt alle Kosten weiterhin allein.

Hat mein/e Arbeitgeber/in denn überhaupt etwas davon, wenn ich mich im THW engagiere?

Aber klar! Das THW bietet seinen Helferinnen und Helfern zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die in vielen Fällen auch beruflich genutzt werden können.

Neben den eher handwerklich und technisch geprägten Ausbildungen, die den Umgang mit bestimmten Geräten wie Motorsägen, Notstromaggregaten oder Schweißgeräten vermitteln, bietet das THW auch zahlreiche Fortbildungen im Bereich Führung, Medien, Präsentationstechniken, Teamwork usw. an.

Du erreichst uns direkt!

Du hast Spaß an Technik und Freude am Helfen?

Dann bist Du bei
uns genau richtig!

Egal ob bei den Erwachsenen oder in der Jugend...

Wir freuen uns immer über neue Menschen, die unsere
Werte und Leitsätze teilen!

Du erreichst das THW Waltrop:
jeden Donnerstag
18:30 Uhr bis 21:45 Uhr

Ortsbeauftragter:
Alexander Aust
ov-waltrop(at)thw.de


Im Löhken 30-32
45731 Waltrop

Tel.: 02309 78147-0

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